StBGebV

49 Paragraphen und 5 Tabellen regeln die Gebührenberechnung der Steuerberater. Sie sollen für klare Verhältnisse zwischen Berater und Mandanten sorgen.

Neben der grundsätzlich anzuwendenden Wertgebühr (Wert des Interesses ist maßgebend), sind Zeitgebühr (19 € – 46 € je angefangene halbe Stunde), Rahmengebühr (dem Mindest- und Höchstbetrag nach bestimmt) sowie die Pauschalvergütung zulässig.

Nicht zu vergessen ist der Auslagenersatz (Post-, Telekommunikations- und Schreibauslagen, Reisekosten), auf den der Steuerberater Anspruch hat.

Die Gebührenordnung regelt, wann welche Gebühr anzuwenden ist und setzt in den Tabellen A – E die Rahmen fest.

Auf andere Tätigkeiten, die über die StBGebV im engeren Sinne hinausgehen, kommen Individualabsprachen zur Anwendung.
Weitere Informationen zu diesem Thema und die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie unter:

Bundessteuerberaterkammer
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen