Monatstipp Januar 2012

Zulage für Riester – Rente beantragt?

Teile der Politik sind der Meinung, statt das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, die private Vorsorge zu fördern. Dazu wurde 2002 u.a. die sogenannte Riesterrente mit Ihrem Zulagesystem eingeführt.

Neben der grundsätzlichen Kritik an den Riesterverträgen, die durch neue Studien zum Ende des letzten Jahres erneut befeuert wurde, verschenken laut Bundesregierung Millionen Sparer Ihre Zulage.

Als die Riester Rente 2002 eingeführt wurde, gab es noch keinen Dauerzulagenantrag. Die Riesterzulage musste also jedes Jahr neu beantragt werden. Zwar sollte der Riestersparer von seinem Anbieter alle Unterlagen die er für die Beantragung benötigt per Post zugestellt bekommen, dennoch versäumen es viele Endkunden, diesen Antrag dann auch fristgerecht an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) weiterzuleiten.

Wer seinen Riestervertrag in den Jahren 2002 bis 2004 abgeschlossen hat, sollte falls noch nicht geschehen, einen Dauerzulagenantrag stellen. Denn seit 2005 gibt es die Möglichkeit den Anbieter mit der Beantragung der Zulage zu beauftragen.

Und zusätzlich sollten Sie in regelmäßigen Abständen prüfen, ob der monatliche Beitrag aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse angepasst werden muss! Denn nur dann bekommen Sie die volle Zulage.

Durch den Sonderausgabenabzug in Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie ggf. sogar noch mehr „Förderung“ geltend machen, wenn die Steuerersparnis höher wie die Zulage ist. Die Zulage wird (ähnlich dem Kindergeld) bei der Steuerberechnung wieder hinzugerechnet und das unabhängig von der Beantragung/Auszahlung.

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