Firmenchefs sollten zur stärkeren Bindung der Fachkräfte im Unternehmen, intensiv den bestehenden Spielraum für die Gewährung steuerfreier oder geringer abgabenbelasteter Zusatzleistungen nutzen.

Dazu zählen etwa:
- Geschenke,
- Beihilfen,
- Belegschaftsrabatte,
- Betriebsveranstaltungen,
- Fortbildungsreisen mit Freizeitelementen,
- Erholungsbeihilfen,
- Kindergartenzuschüsse,
- Essenmarken,
- Vermögensbeteiligungen und betriebliche Altersvorsorge sowie
- die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung.
Welche Zusatzleistung geeignet ist, hängt ab von der individuellen Situation des Unternehmens und des Mitarbeiters. Außerdem sind verschiedene der genannten Zusatzleistungen teilweise an spezielle Voraussetzungen sowie Dokumentationspflichten gebunden.
Hier gibt der Steuerberater Sicherheit. Er kennt die Details, kann Möglichkeiten zur optimalen Nutzung der gesetzlichen Spielräume aufzeigen und sie korrekt in der Lohnabrechnung umsetzen. Unternehmer können sich darauf verlassen, dass die gesetzlichen Regelungen korrekt zur Anwendung gelangen und kein Risiko von Steuer- und SV-Nachzahlungen bleibt.



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