Monatstipp September 2011
Elektronisches Handelsregister – Nutzen in der Praxis
Seit dem 01.01.2007 ist das EHUG (Gesetz über elektr. Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) in Kraft und wird seitdem scharf durch das Bundesamt für Justiz überwacht. Die Veröffentlichung soll u.a. der Transparenz und dem Gläubigerschutz dienen. Nutzen Sie diese Möglichkeit in der Praxis.

Viele Unternehmen sind von der Pflicht zur Veröffentlichung im elektronischen Handelsregister betroffen und die Unternehmer empfinden es oft als sehr unangenehm, Ihre Bilanzen jedem zugänglich machen zu müssen.
Da sich an der Pflicht jedoch nichts ändern lässt, sollten wir uns auf den Nutzen und Vorteile des elektronischen Handelsregisters für jedes einzelne Unternehmen konzentrieren.
Ein neuer Kunde steht bei Ihnen vor der Tür und lockt mit einem großen Auftrag. Ein Bestandskunde zahlt plötzlich unregelmäßig. Über Ihren bisherigen Lieferanten hören Sie negative Gerüchte oder Sie sind auf der Suche nach neuen Lieferanten.
Dies alles sind Situationen in denen sich ein gewissenhafter Unternehmer bzw. Geschäftsführer Informationen über seine Geschäftspartner einholt. Neben kostenpflichtigen Informationsdiensten u.ä., kann die Entwicklung und Unternehmenssituation eines Geschäftspartners auch anhand seiner Bilanz/GuV recht gut beurteilt werden.
Und genau diese Informationen bietet der elektronische Bundesanzeiger. Hier können Sie kostenfrei die Abschlüsse der Unternehmen lesen und sich ein Urteil bilden. Nur wenn Sie diese Möglichkeit intensiv nutzen, wird des EHUG seinem Anspruch gerecht und erhöht die Transparenz.
Gern helfen wir Ihnen bei der Auswertung der veröffentlichten Abschlüsse und der Beurteilung der Bilanzen.



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