Steuer-Identifikationsnummer

Vergessen oder verloren: Was ist zu tun?

Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Sie gilt – anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben lang von Geburt bis über den Tod hinaus, auch nach Umzügen und Eheschließungen.

Mittlerweile wird diese Nummer z. B. für die erstmalige Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung, Anträge auf Steuerklassenwechsel- neue oder geänderte Freistellungsaufträge bei den Kapitaleinnahmen sowie für zahlreiche andere Anträge oder Mitteilungen benötigt.

Aber was passiert, wenn die ID-Nr. vergessen oder verloren wurde oder nicht mehr auffindbar ist? Aktuell hat die OFD Koblenz folgende Hinweise zu diesem Problem gegeben:

In der Regel befindet sich die ID-Nr. auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat.

Die ID-Nr. kann allerdings nicht beim zuständigen Finanzamt erfragt werden, sondern ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:

  1. Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn (anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
  2. Per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes Internetseite des Bundeszentralamtes unter Kontakt.

Das Bundeszentralamt wird dann die ID-Nr. schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.