Monatstipp November 2010

Steuerliche Gestaltungshinweise zum Jahresende

2010 neigt sich dem Ende und noch bleibt Zeit seine Einnahmen und Ausgaben steueroptimal vorzuziehen oder nach 2011 zu verlagern. Einige Anregungen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich über § 35a EStG auf 3 verschiedenen Wegen geltend machen, wobei die Fördermöglichkeiten ab 2009 verbessert wurden. Sofern die Höchstbeträge 2010 noch nicht ausgeschöpft worden sind, können Aufwendungen noch vorgezogen werden.
  • Ist ersichtlich, dass die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt, sollten offene Rechnungen erst in 2011 bezahlt werden. Umgekehrt sollte verfahren, wenn 2010 bereits hohe Aufwendungen etwa für Krankheit oder Scheidung entstanden sind.
  • Um die Höchstbeträge für Kinderbetreuungskosten voll auszuschöpfen, lohnt eine gesplittete Zahlung in 2010 und 2011.
  • Über die Steuerung des Zahlungstermins von Kirchensteuer, Spenden, Unterhalt, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kann die Steuerprogression des Jahrs 2010 beeinflusst werden. Sofern absehbar ist, dass die Einkünfte 2010 eher gegen Null tendieren oder sogar negativ ausfallen, sollten die Beträge erst 2011 (nach dem 10.01.) entrichtet werden. Im laufenden Jahr würden sie ohne steuerliche Wirkungen verpuffen.
  • Eine Minderung der Steuerlast für das laufende Jahr lässt sich besonders effektiv über Spenden erreichen. Der vereinfachte Nachweis über den Zahlungsbeleg reicht bei Einzelzuwendungen bis zu 200 EUR. Ordnungsgemäße Bestätigungen sind bei höheren Beträgen zu überprüfen und ggf. nachzufordern.
  • Eine Heirat noch in 2010 rettet den Splittingtarif für das gesamte Jahr.
  • Lohnsteuerklassenwechsel noch in 2010 beantragen, bspw. wenn ein Kind in Planung ist .

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