Überblick gesetzliche Änderungen

Im laufenden Jahr sind bereits einige Gesetze rückwirkend ab dem 1.1.2010, im Laufe des Jahres oder in allen offenen Fällen in Kraft getreten, andere wiederum betreffen erst das Jahr 2011:

  • Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung lassen sich ab 2010 sämtliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf einem Basisabsicherungsniveau absetzen und die Grenze der Einkünfte und Bezüge bei Kindern und Unterhaltsempfängern wurde an den Grundfreibetrag von 8.004 EUR angepasst.
  • Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) brachte angehobene Größenklassen für den Bilanzausweis und die Buchführungspflicht sowie Anpassungen im EStG bei der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. Grundsätzlich wirken die meisten Änderungen des BilMoG bei ab 2010 beginnenden Wirtschaftsjahren.
  • Das Jahressteuergesetz (JStG) 2009 brachte eine Fülle von Neuregelungen zu nahezu allen Steuerarten, die entweder ab 2010 oder in allen offenen Fällen anzuwenden waren.
  • Das System der Abgeltungsteuer trat am 1.1.2009 in Kraft und wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 bereits in einigen Punkten geändert und insbesondere durch den BMF-Anwendungserlass vom 22.12.2009 konkretisiert. Einige Verwaltungsvorgaben werden über das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 gesetzlich geregelt.
  • Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sieht ab 2010 eine Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren vor, sofern die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR beträgt. Zudem wird eine Außenprüfung im Privatbereich zulässig.
  • Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums brachte insbesondere Verbesserungen im betrieblichen Bereich (GwG, ermäßigter Steuersatz bei Hotels, gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten). Im Rahmen der Familienförderung stiegen Kindergeld und -freibeträge ab 2010.
  • Neben der Gewinnermittlung sind auch die Steuererklärungen von Unternehmen (Gewerbe-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) ab dem VZ 2011 grundsätzlich nur noch elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen. Gleiches gilt für die Einkommensteuererklärung, sofern Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler) erzielt werden.
  • Im Bereich der Abgeltungsteuer sieht das JStG 2010 einige Neuregelungen vor, insbesondere neue Kontrollen durch den verstärkten Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer.
  • Der Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist ab 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.
  • Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens entfällt für Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge ab dem 1.1.2011.
  • Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonder-AfA nach § 7g EStG ab 2011 sinken die relevanten Schwellen wieder auf das Niveau von 2008 ab.
  • Ab 2011 wird die bisherige Lohnsteuerkarte – mit Übergangsregelungen durch das JStG 2010 und die LStR 2011 – durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
  • Bei Anschaffung ab 2011 oder Herstellung aufgrund eines nach 2010 gestellten Bauantrags von gemischt genutzten Gebäuden ist nur noch ein Vorsteuerabzug möglich, soweit der Aufwand auf die unternehmerische Nutzung entfällt.
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden über das JStG 2010 rückwirkend den Ehegatten gleichgestellt Die Gleichstellung erfolgt auch bei der Grunderwerbsteuerbefreiung, allerdings nur für die Zukunft.
  • Durch das Luftverkehrsteuergesetz soll pro Fluggast bei Abflügen am dem 1.1.2011 von einem deutschen Flughafen eine neue Steuer gelten, die nach Distanzklassen gestaffelt ist.
  • Die LStR 2011 bringen Anpassungsbedarf im Lohnbüro.
  • Ab dem 1.11.2010 gilt der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
  • Einige Bundesländer erhöhen den Grunderwerbsteuersatz ab 2011.
  • Das häusliche Arbeitszimmer ist rückwirkend ab 2007 wieder mit jährlich 1.250 EUR als Betriebsausgabe/Werbungskosten absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.