Monatstipp September 2010
Leasing-Verträge von Selbständigen im Visier des Finanzamts
Mit hoher Leasingrate den Gewinn mindern und anschließend das Fahrzeug mit niedrigem Kaufpreis im Privatvermögen erwerben – das Finanzamt ist sensibilisiert.
Leistet ein Selbständiger hohe Leasing-Raten, hat das meist den Grund, dass er das Fahrzeug nach Ablauf der Leasing-Zeit zu einem vereinbarten – meist sehr niedrigen – Kaufpreis erwerben kann.
Fehlt dem Leasing-Vertrag trotz ungewöhnlich hoher Leasing-Raten diese Kaufoption, wird das Finanzamt misstrauisch und hakt nach. In der Praxis hat sich nämlich häufig herausgestellt, dass nur eine mündliche Kaufoption bestand und das Fahrzeug nach Ablauf der Leasing-Zeit vom Selbständigen privat oder von Verwandten gekauft und anschließend privat und somit steuerfrei mit Gewinn wieder verkauft wurde. In diesem Fall würde das Finanzamt einen Teil der Leasing-Raten nicht zum Abzug zulassen und wohl auch die Bußgeld- und Strafsachenstelle einschalten.
Tipp:
Entscheiden Sie sich für hohe Leasing-Raten, sollte der Leasing-Vertrag unbedingt eine schriftliche Kaufoption beinhalten. Ist das nicht der Fall sind kritische Nachfragen vorprogrammiert. Der Pkw muss in diesem Fall für das Unternehmen erworben werden und kann anschließend veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden. Wenn schon die hohen Leasing-Raten den Gewinn mindern, muss eben auch der Veräußerungsgewinn im Unternehmen verbucht werden.
Gern prüfen wir Ihnen vorliegende Leasingangebote vor Vertragsabschluss oder führen Finanzierungsvergleiche für Sie durch.