Monatstipp März 2010

Steuererklärung: Wie Kosten auch nachträglich anerkannt werden

Wenn Sie vergessen haben, Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, sollten Sie dies spätestens innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nachholen. Denn ist ein Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig, gibt es kaum noch Möglichkeiten, ihn zu Ihren Gunsten ändern zu lassen.

Erfahren Sie erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, dass Sie bestimmte Kosten hätten absetzen können, dann prüfen Sie, ob diese Kosten im Formular oder den Anleitungen erwähnt werden. Ist das nicht der Fall, ist es nicht Ihre Schuld, wenn Sie diese Kosten für nicht abzugsfähig gehalten haben. Stellen Sie daher einen Antrag auf Änderung dieses Steuerbescheids und legen Sie dem Finanzamt nachträglich die entsprechenden Belege vor.

FG Baden-Württemberg vom 19.5.2004, Az. 14 K 265/03

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