Monatstipp Februar 2010

Vermeidung von Erbschaftsteuer bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Erhält der eine Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Begünstigter einer Lebensversicherung anlässlich des Todes des anderen Partners die Lebensversicherungssumme, liegt erbschaftsteuerlich ein Erwerb von Todeswegen vor.
Wer den Lebensunterhalt finanziert spielt keine Rolle, für das Finanzgericht Hessen ist entscheidend, ob die Erblasserin sämtliche Versicherungsprämien aus ihrem eigenen Vermögen geleistet hat (FG Hessen vom 02.04.2009,1 K 2778/07, ErbStB 2009 S.209).

Mit sog. „Über Kreuz“-Verträgen lässt sich diese Steuerbelastung vermeiden. Dabei schließen beide Partner jeweils eine Risikolebensversicherung auf den Tod des anderen Partners ab und zahlen jeweils die Prämien für ihren Versicherungvertrag. Dies bedarf der Zustimmung der jeweils versicherten Person. Sollte nun der Partner zu Tode kommen, erhält der überlebende Partner als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter die Versicherungsumme und muss keine Erbschaftsteuer bezahlen.

Da bei Ehegatten der Freibetrag sehr viel höher ist (500.000 €), ist diese verfahrensweise erst bei weiteren größeren Vermögen notwendig, wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft wird.

Grundsätzlich empfiehlt sich solch eine Risikolebensversicherung für jungen Familien, um bei Tod des „Ernährers“ die Familie abzusichern. Gleiches gilt für Versorger mit langfristigen Abzahlungsverpflichtungen, mit denen die Hinterbliebenen nicht alleine bleiben sollen.

Für einen Bruchteil des Beitrags, der jährlich für eine Kapitallebensversicherung fällig ist, bieten die Gesellschaften Risikolebensversicherungen an. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber ausgezahlt. Denn Risikolebensversicherungen zielen nicht auf die Altersversorgung und enthalten auch keinen Sparanteil. Es geht allein um die Absicherung Dritter. Dementsprechend deutlich billiger ist der Schutz zu haben.

Denn das sollten Sie immer berücksichtigen, trennen Sie Risikoabsicherung von Vermögensaufbau/Altersvorsorge!

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