Monatstipp Oktober 2009
Steuerfreies Kurzarbeitergeld führt zu späterer Nachzahlung
Durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld können in der derzeitigen Krise viele Arbeitsverhältnisse erhalten werden. Die Betroffenen müssen zwar leichte Einkommenseinbußen hinnehmen, behalten aber ihren Arbeitsplatz. Zudem werden die Einkommenseinbußen dadurch abgemildert, dass das Kurzarbeitergeld steuerfrei bleibt.
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dadurch kann es bei der Einkommensteuererklärung zu bösen Überraschungen kommen
Bei der späteren Einkommensteuererklärung droht eine Nachzahlung. Betroffenen Arbeitnehmern ist anzuraten, Rücklagen zu bilden, um auf eventuelle Nachforderungen des Finanzamts vorbereitet zu sein. Durch den so genannten Progressionsvorbehalt besteht die Gefahr, dass sich der Steuersatz ändert. Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht lohnversteuert, aber in die Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes bei der endgültigen Einkommenssteuerberechnung im Rahmen der Steuererklärung miteinbezogen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer bezieht im Jahr 40.000 € Arbeitslohn. Bei Steuerklasse III und zwei Kindern beträgt der Steuersatz ungefähr 10 %. Zusätzlich erhält er in diesem Kalenderjahr 10.000 € Kurzarbeitergeld:

Der anzuwendende Steuersatz ergibt sich jetzt wegen des Progressionsvorbehalts aus der Summe von 40.000 € Bruttolohn und 10.000 € Kurzarbeitergeld und beträgt daher bei 50.000 € ungefähr 14 %. Dieser höhere Steuersatz wird auf die 40.000 € Arbeitslohn angewandt und führt zu einer Steuerbelastung von 5.600 €. Im Vergleich zum normalen Steuersatz muss der Arbeitnehmer 1.600 € mehr Steuern zahlen. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer fällt die Steuernachzahlung noch deutlich höher aus..
Arbeitnehmer die aufgrund höherer Werbungskosten oder Sonderausgaben eine Steuerrückerstattung erhalten, müssen sich darauf einstellen, dass diese deutlich geringer ausfallen.
Sollten Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung Hilfe benötigen wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gern.