Monatstipp Juli/August 2009

Privatausgaben steueroptimal geltend machen

Seit dem 1.1.2009 können Sie im Rahmen der Steuerförderung Aufwendungen für folgende private Leistungen im In- und EU/EWR-Ausland steuerlich geltend machen:

Art der Dienstleistung Regelung bis 2008
Regelung ab 2009

1. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

    als Mini-Job

 10%, max. 510 €

20%, max. 510 €

2. HaushaltsnahesBeschäftigungsverhältnis

    sozialversicherungspflichtig

12%, max. 2.400 €

20%, max. 4.000 €

3. Haushaltsnahe Dienstleistungen

20%, max. 600 €

20%, max. 4.000 €

4. Handwerkerleistungen

20%,

max. 600 €

20%,

max. 1.200 €

Bsp.:
Handwerkerrechnung mit 4.000 € Arbeitskosten – 20 % der Kosten sind 800 € Steuerersparnis, 2008 mindern nur 600 €, ab 2009 800 € die Steuerlast.

  1. Als haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gelten u.a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern (soweit keine Kinderbetreuungskosten) usw.
  2. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse können Sie auch in Anspruch nehmen, für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die Ihnen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege entstehen, soweit die Aufwendungen denen einer Haushaltshilfe entsprechen.
  3. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören u. a. Aufwendungen für Reinigungsarbeiten (z. B. Fensterputzer), Winterdienst, Aufwendungen für den Gärtner, Tapezierer, Maler (Innenwände), Hausmeisterservice usw.
  4. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme (nur Arbeitskosten).

Denken Sie dran:

  • Rechnung ausstellen lassen.
  • Rechnung prüfen:
  • auf getrennten Ausweis von Lohn- und Materialkosten,
  • bei Vereinbarung von Pauschalpreisen für Lohn- und Material: Auf Ergänzung der Rechnung um einen geeigneten Zusatz achten, etwa wie folgt: “Im Rechnungsbetrag in Höhe von…. EUR sind Materialkosten in Höhe von…. EUR enthalten”.
  • bei Renovierungsarbeiten: Ggf. Aufteilung der Leistungen in “Innen- und Außenarbeiten”.
  • bei Pflegeleistungen: Pflegestufe checken bzw. beim Sozialversicherungsträger Anträge stellen
  • Korrekte Rechnung über Bank begleichen.
  • Überweisungsbeleg mit Rechnung zur Prüfung durch die Finanzbehörden aufbewahren.
  • Wohnungseigentümer und Mietern sollten auf Ausweis der begünstigten Leistungen in der Nebekostenabrechnung durch die Hausverwaltung achten!

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