Monatstipp Juni 2009
Fahrtkosten im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien
Haben Sie Einnahmen aus einer vermieteten Immobilie?
Dann sollten Sie das Jahr 2008 Revue passieren lassen, Aufzeichnungen zu den Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Vermietung vervollständigen und künftige Fahrten zeitnah notieren.
Fahren Sie mehrmals zu Ihrem vermieteten Objekt (Treffen mit Mietinteressenten, mit ausziehenden Mietern, Maklern oder Handwerkern), müssen Sie wegen der Verlängerung eines Kredits für die vermietete Immobilie zur Bank oder besuchen Sie die Eigentümerversammlung, dürfen Sie bei Benutzung Ihres Pkw pauschal 30 Cent für jeden zurück gelegten Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Listen Sie dazu jede Fahrt mit Datumsangabe und Grund der Fahrt auf. Für die gesamten Kilometer für die Hin- und Rückfahrten gibt es dann 30 Cent Werbungskosten.
Tipp: Liegt Ihre Immobilie weit entfernt, sollten als Nachweis zusätzlich Tankbelege, Flug- oder Zugtickets beim Finanzamt eingereicht werden. Bei sehr hohen Fahrtkosten sollten Sie sogar Protokolle beim Finanzamt einreichen, wer bei den Fahrten dabei war und welche Personen (Namen und Anschrift) getroffen wurden, die die Fahrt gegebenenfalls bestätigen könnten, um dem Finanzamt keine Möglichkeit zur Versagung dieser Kosten zu geben.
Beispiel:
Fahrtkosten: Vermietungsobjekt XY, XY-Strasse 1, Leipzig
Datum | Route | km | Anlass |
15.06.2009 | A-Str.12 - Haydnstr.21 - A Str. 12 | 9,8 | Besprechung "Vermietung unter Angehörigen" |
30.06.2009 | A-Str.12 - Objekt XY - A Str.12 | 115 | Objektbegehung mit Hausmeister |
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