Monatstipp November/Dezember 2008
Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2008 nur noch zu 1/5 jährliche Betriebsausgabe
Zum Jahresende wird in den Unternehmen verstärkt überlegt, wie der Gewinn gemindert werden kann, um Steuern zu sparen. Eine bewährte Methode war bis 2007, demnächst ohnehin benötigte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert größer 100 EUR und bis 410 EUR noch bis zum Jahresende anzuschaffen. Diese konnten dann sofort gewinnmindernd in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Dies ist in 2008 nach § 6 Abs. 2a EstG nicht mehr zulässig. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 EUR und 1.000 EUR nicht übersteigend sind nunmehr jährlich in einen Sammelposten zu erfassen und über 5 Jahre gewinnmindernd abzuschreiben. Dies gilt auch dann weiter, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der fünf Jahre aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Die tatsächliche Nutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter ist ohne Bedeutung.
Fazit: Steuerliche Schlechterstellung ab 2008 infolge Verlagerung der Abschreibung in spätere Jahre.
Dazu folgendes Beispiel:
Unternehmer A erwirbt im Jahr 2008 folgende Gegenstände:
- einen PC mit Anschaffungskosten von 900 EUR (Nutzungsdauer: drei Jahre),
- ein Handy mit Anschaffungskosten von 160 EUR (Nutzungsdauer: drei Jahre) sowie
- eine gebrauchte Maschine für 600 EUR (Restnutzungsdauer: sechs Jahre).
Der PC wird im Jahr 2010 für 200 EUR veräußert, die Maschine bei einem Unfall im Jahr 2009 vollständig zerstört.
Die Anschaffungskosten der drei Wirtschaftsgüter sind in einen Sammelposten aufzunehmen (Gesamtwert 1.660 EUR), wovon jährlich 332 EUR Betriebsausgaben sind (1/5 von 1.660 EUR).
Der Veräußerungserlös für den PC ist im Jahr 2010 Betriebseinnahme.
Das vorzeitige Ausscheiden des PC und der Maschine aus dem Betriebsvermögen führen dagegen nicht zum sofortigen Betriebsausgababzug des vorhandenen Restwert (620 EUR).
Gewinnminderung | bei alter Regelung | ab 2008 |
2008 | 453 € | 332 € |
2009 | 853 € | 332 € |
2010 | 154 € | 132 € |
2011 | 0 € | 332 € |
2012 | 0 € | 332 € |
Summe | 1.460 € | 1.460 € |
Handlungsempfehlung: Möglichst unter 150 EUR bleiben, dann sofort Betriebsausgabe oder über 1.000 EUR bei Wirtschaftsgütern mit Nutzungsdauern kleiner 5 Jahre, dann höhere Afa.
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