Monatstipp April 2008

Abgeltungssteuer: Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ändert sich zum 1.1.2009. Ab dem nächsten Jahr werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder -zertifikate einer sog. Abgeltungssteuer unterworfen. Der Abgeltungssteuersatz beträgt künftig 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie die Kirchensteuer von 8 %. Insgesamt zahlen Sie so ab 2009

28,4 % an Steuern auf Ihre Kapitalerträge.

Ist Ihr indivdueller Steuersatz niedriger, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, damit der niedrigere Steuersatz zur Anwednung kommt.

Die auf den ersten Blick als einfach und moderat erscheinende Abgeltungssteuer erweist sich zudem im Detail als sehr komplex und führt grundsätzlich zu einer höheren Steuerbelastung als bisher. Denn zum einen entfällt künftig die einjährige Spekulationsfrist, welche nach einer Haltedauer von einem Jahr zur Steuerfreiheit von Spekulationsgewinnen führte. Zum anderen fällt mit der Abgeltungssteuer das für Erträge aus Aktienanlagen geltende Halbeinkünfteverfahren weg. Damit versteuern Sie Dividendenerträge und Kursgewinne aus Aktienanlagen künftig nicht mehr nur zur Hälfte, sondern mit dem vollen Betrag.

Optimieren Sie daher Ihre Wertpapieranlagen vor 2009
Die herannahende Abgeltungssteuer erfordert eine Neuausrichtung Ihrer bisherigen Geldanlagestrategie. Denn mit der heutigen Investition entscheiden Sie praktisch, wie viel Steuern Sie ab 2009 zahlen. Ich analysiere Ihr Wertpapierdepot – gerne auch zusammen mit Ihrem Anlage-/Vermögensberater -, stelle eine individuelle Anlagestrategie zusammen und zeige Ihnen auf, ob und ggf. wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Beispielsweise kann Handlungsbedarf für Sie dann gegeben sein, wenn Sie überwiegend in festverzinslichen Wertpapieranlagen wie Anleihen usw. investiert haben. In diesem Fall würde ich für Sie unter Einbezug Ihres persönlichen Steuersatzes prüfen, ob es für Sie vorteilhaft ist, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verlagern. Dies könnten Sie beispielsweise durch den Kauf von Zero-Bonds erreichen.

Verschlechtern wird sich das Steuerumfeld auch für Beteiligungskapitalanlagen. Sofern Sie bisher in Aktien investiert waren und diese im Privatvermögen hielten, versteuerten Sie im Halbeinkünfteverfahren von einem Euro Dividendenertrag oder steuerpflichtigem Kursgewinn nur 50 Cent und zahlten bei einem Steuersatz von angenommenen 40 % nur 20 Cent. Künftig zahlen Sie aber generell 28,4 Cent für jeden Euro Dividende oder Kursgewinn (bei Kirchensteuerpflicht).

Inwiefern sich hier größere Aktienkäufe noch vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer – also noch bis zum 31.12.2008 – für Sie lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu können Sie von mir eine Checkliste abfordern.

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