Monatstipp Dezember 2007
Nachteile für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ab 2008
Erwerb von GWG´s noch in 2007
Die Sofortabschreibung von GWG´s wurde durch das Unternehmenssteuerreformgessetz 2008 wie folgt geändert:
- Wirtschaftsgüter unter 150 € sind sofort Aufwand,
- Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € sollen künftig die GWG´s darstellen,
- für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften GWG´s, wird ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre verteilt abgeschrieben.
Bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von weniger als 5 Jahren, z.B. einen PC, wird der Nachteil der Neuregelung sichtbar:
Nach altem Recht ergaben sich bei einem 900 € PC, 300 € Abschreibung p.a. Künftig werden es nur noch 180 € Abschreibung p.a. sein, wobei nach 5 Jahren eine Vielzahl von Rechnern bereits zum alten Eisen gehören.
Bei Büromöbeln hingegen, welche einen 13 jährigen Abschreibungszeitraum haben, profitiert man von der Neuregelung, wenn der Schreibtisch oder Aktenschrank unter 1.000 € kostet.
Tip:
Es ist zu empfehlen, gerade technische Geräte mit Nutzungszeiträumen kleiner 5 Jahre noch in 2007 anzuschaffen und ggf. geplante Investitionen vorzuziehen. Gerade bei Neubestückung von Unternehmen mit Hardware, kann dies zu nicht unerheblichen Vorteilen führen.
Gleiches gilt für Wirtschaftsgüter welche die bisherige GWG – Grenze von 410 € nicht übersteigen. In 2007 gekauft stellen sie noch sofort abzugsfähigen Aufwand dar, 2008 angeschafft ist dieser auf 5 Jahre zu verteilen.