Betriebsausgaben nach 2007 vorziehen – Betriebeinnahmen bis 2008 zurückstellen
Eine typische Fragestellung bei Unternehmern mit Gewinnermittlung nach EinnahmenÜberschussrechnung zum Jahreswechsel ist die wegen der Jahresabschnittsbesteuerung, ob Betriebsausgaben oder -einnahmen bewusst nach 2007 vorgezogen oder bis 2008 zurückgestellt werden sollen.
Das gilt vor allem für diejenigen Firmen und Selbständige, die 2007 einen Jahresgewinn über 100.000 € erzielen werden, denn die durch das Jahressteuergesetz 2008 geänderte Ansparabschreibungsregelung, gilt bereits für den Abschluss 2007. Somit können sie Ihren Gewinn nicht mehr durch Bildung einer Ansparrücklage mindern.
Welche Maßnahmen der Gewinnbeeinflussung 2007 sind denkbar?
Gezielte geschäftliche Aktivitäten (Vorziehen oder Zurückstellen von Investitionen, Ausgaben, Umsatzrealisierungen), z.B. Vorziehen von anstehendem, sofort abzugsfähigem Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand, Wareneinkäufe in 2007 tätigen oder Rechnungsschreibung nach 2008 verlagern.
- Anschaffung oder Herstellung beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens. Die halbe degressive Abschreibung kann beansprucht werden, wenn die Wirtschaftsgüter noch in 2007 geliefert oder noch in diesem Jahr fertig gestellt werden. Die degressive AfA beträgt das 2-fache der linearen AfA, höchstens 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Bei der Anschaffung oder Herstellung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis höchstens 410 EUR) können die entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang sofort als Betriebsausgaben abgezogen und Gewinn mindernd geltend gemacht werden.
- Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können durch Wahl des Veräußerungszeitpunktes beeinflusst werden.
Praxis-Beispiel:
Selbständige A ermittelt seinen Gewinn durch eine Einnahme-Überschussrechnung. Er veräußert seinen Pkw am 27.12.2007 für 30.000 EUR. Der Pkw hat im Veräußerungszeitpunkt einen “Restbuchwert” von 15.000 EUR. Der Veräußerungserlös geht erst nach dem 10.01. 2008 bei A ein. Der “Restbuchwert” von 15.000 EUR ist 2007 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Erlös von 30.000 EUR ist dagegen erst in 2008 Betriebseinnahme. Der neue PKW wird geleast und dafür noch in 2007 eine Leasingsonderzahlungen von 10.000 € geleistet.
Insgesamt entsteht eine Gewinnverlagerung nach 2008 in Höhe von 55.000 €.
Eine solche Gewinnverlagerung, soweit es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zulässt, könnte ggf. den Gewinn 2007 unter die neue 100.000 € Grenze rutschen lassen. Dadurch wird die Bildung einer Ansparrücklage zulässig und zusätzliche Steuerlast kann verlagert werden.