Monatstipp Oktober 2007

Betriebliche Altersvorsorge

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung bleibt erhalten

Regelmäßig zum Jahresende zeigt sich, dass bei Zahlung von einmaligen Vergütungen in Form von Weihnachtsgeld oder Jahresleistungsprämien beim Arbeitnehmer das Bruttoentgelt durch 40 bis 55% Lohnsteuer- und SV-Abzüge gemindert wird. Dem Arbeitgeber entstehen zusätzlich ca. 25% SV-Abgaben.

Diese Abgaben lassen sich vermeiden, wenn diese Vergütungen nicht ausgezahlt werden sondern durch die Firma für eine betriebliche Altersvorsorge (Pensionsfonds oder –kasse, Unterstützungskasse, Direktversicherung) des Arbeitnehmers verwendet werden. Der maximal zulässige jährliche Betrag ist auf € 1.752 begrenzt.

Wer es noch nicht weiß. Die ursprünglich bis zum Jahr 2008 begrenzte Beitragsfreiheit für solche Vergütungsbestandteile bleibt auch künftig fortbestehen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Vor Abschluss einer entsprechenden Altersvorsorge, holen Sie sich Angebote von mehreren Versicherungen ein. Auf meinen Steuertipp vom Mai 2006 sei verwiesen.

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