„Wer sich für das Gemeinwohl einsetzt, soll dafür auch weniger Steuern zahlen.“
In seiner Sitzung am 6.7.2007 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen.
U.a. gilt ab 01.01.2007 rückwirkend eine Vereinfachung und Anhebung der Spendenhöchstgrenzen:
Jeder Bürger kann nach dem neuen Gesetz pro Jahr Spenden in Höhe von 20 % seiner Einkünfte steuerlich geltend machen, bisher waren es nur 5 bzw. 10 %.
Der einfache Beleg (Zahlungsbeleg) soll künftig bis zu einer Höhe von 200 EUR statt 100 EUR als Nachweis ausreichen, d.h. eine Zuwendungsbestätigung zur steuerlichen Absetzung einer Spende ist erst ab einem Wert von über 200 EUR erforderlich.
Im Gegenzug zum Wegfall des zeitlich begrenzten Spendenrücktrags von Großspenden, wird ab 2007 ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt.
Ferner wird zukünftig eine von den obersten Finanzbehörden der Länder zu benennende Zentralstelle entscheiden, ob ein Vereinszweck, der nicht im Katalog der Abgabenordnung aufgeführt ist, gemeinnützig ist oder nicht.