Monatstipp Juli/August 2007

Urlaubsreise statt Urlaubsgeld?

Seit Beginn des Jahres 2007 kann die Firma die Lohnsteuer bei Sachzuwendungen an ihre eigenen Arbeitnehmer nach § 37b Abs. 2 EStG) mit 30 % pauschal bis zu einem Jahresgesamtbetrag von 10.000 € pro Arbeitnehmer abgelten. Diese Sachzuwendungen sind dann für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Beispielsweise könnten die Kosten für eine Urlaubsreise des Arbeitnehmers und seine Angehörigen übernommen werden anstelle eines freiwillig gezahlten Urlaubsgelds, das lohnund sozialversicherungspflichtig ist.

Doch Vorsicht! Diese Sachzuwendungen sind, obwohl pauschal versteuert, sozialversicherungspflichtig. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 30. 4. 2007 hervor.

Fazit! Insgesamt ergeben sich für die Firma zuzüglich zu den Kosten für die Sachzuwendung ca. 53 % Abgabenlast und für den Arbeitnehmer nochmals ca. 23%. Vorteilhaft ist eine solche pauschale Steuerabgeltung nur, wenn der Arbeitnehmer sehr gut verdient und mit seinem Einkommensteuersatz über 30% liegt.

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